Deprecated: Function create_function() is deprecated in /home/noah/public_html/wp-content/plugins/revslider/includes/framework/functions-wordpress.class.php on line 258
Grunderwerbsteuer im Hausbau: soviel kostet der Kauf eines Grundstücks in Ihrem Bundesland

Grunderwerbsteuer im Hausbau: soviel kostet der Kauf eines Grundstücks in Ihrem Bundesland

Die Muskelhypothek bezeichnet die zu erbringende Eigenleistungen des Bauherrn im Zusammenhang mit dem Bau oder auch der Sanierung einer Immobilie.

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Steuer, welche beim Grundstück- oder Grundstückanteilerwerb anfällt. Diese unterscheidet sich je nach dem Bundesland, sodass es sich hierbei um eine Ländersteuer handelt. Jedes Bundesland kann die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst festlegen. Erst dann, wenn diese bezahlt ist, kann der neue Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Entfall der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer entfällt, wenn es sich um einen Erwerb im Sinne des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes handelt, damit eine Doppelbelastung vermieden wird. Ansonsten tritt Steuerfreiheit hinsichtlich der Grundwerbesteuer dann ein, wenn es sich beim Erwerb um einen Grundstückerwerb nach dem Todesfall oder und Grundstücksschenkungen unter Lebenden handelt. In diesem Fall bleibt jedoch die Erbschafts- und Schenkungssteuer unberührt.

Damit das Grundstück in diesem Fall jedoch Grunderwerbsteuerfrei ist, muss es sich bei den Parteien, zwischen denen die Übertragung des Grundstücks stattgefunden hat, entweder um Ehepartner handeln oder um Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind (Eltern oder Kinder). Diese Steuer entfällt daneben, wenn es sich um den Erwerb eines geringwertigen Grundstücks handelt. Die Freigrenze beträgt dabei 2.500 EUR.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland:

  • Baden-Württemberg: 5,0 Prozent
  • Bayern: 3,5 Prozent
  • Berlin: 6,0 Prozent
  • Brandenburg: 6,5 Prozent
  • Bremen: 5,0 Prozent
  • Hamburg: 4,5 Prozent
  • Hessen: 6,0 Prozent
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5,0 Prozent
  • Niedersachsen: 5,0 Prozent
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 Prozent
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 Prozent
  • Saarland: 6,5 Prozent
  • Sachsen: 3,5 Prozent
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 Prozent
  • Schleswig-Holstein: 6,5 Prozent
  • Thüringen: 5,0 Prozent (Erhöhung auf 6,5 Prozent zum 1.1.2017 beschlossen)
  • Bitte beachten Sie, dass diese Informationen keine Rechtsberatung darstellen und diese auch nicht ersetzen.