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Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz und eine energiesparende Anlagentechnik bei Häusern und Gebäuden

Die EnEV regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Foto: addingt / Bigstock

Unter dem offiziellen Titel „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden“ ist im Jahr 2002 eine Reform verabschiedet worden, mit der Wohn- und Bürogebäude nachhaltig klimaeffizient gebaut und umgerüstet werden sollen. Im gängigen Sprachgebrauch trägt diese Verordnung den Namen Energieeinsparverordnung, kurz EnEV. Die darin gefassten Grundlagen basieren auf dem Energieeinsparungsgesetzt und finden bundesweit Anwendung. Ziel der Energieeinsparverordnung ist es, bis zum Jahr 2050 einen durchweg energieeffizienten Gebäudebestand in Deutschland zu haben, der als klimaneutral zu bewerten ist. Um diese ehrgeizigen Ziele umzusetzen, wird die Energieeinsparverordnung regelmäßig nachgebessert und stellt Hausbesitzer und Bauherren vor immer größere Hürden, wenn es um Wärmeverbundsysteme und Heizungsanlagen geht.

Die stetige Ergänzung durch immer schärfere Vorschriften ist insbesondere auf zwei Gründe zurückzuführen: zum einen der Klimawandel, der durch den Ausstoß von CO2 beschleunigt wird und zum anderen die kommende Knappheit an fossilen Brennstoffen. Welche Vorgaben nun beim Hausbau durch die Energieeinsparverordnung gelten, soll im nun Folgenden kurz erklärt werden.

Die Energieeinsparverordnung als Teil eines Reformpaketes

Dazu hilft ein Blick in die Historie der Energieeinsparverordnung, deren erste Fassung auf das Jahr 2001 zurückgeht. Um den gesetzlichen Verwaltungsapparat zu verschlanken, hat die damalige Bundesregierung einige zusammengehörige Fachbereiche zusammengelegt. Die Energieeinsparverordnung war somit keine gänzlich neue Erfindung, sondern vielmehr der Zusammenschluss der bis dato existierenden Wärmeschutz- und der Heizungsanlagenverordnung. Unter dem Dach der Energieeinsparverordnung bestand nun die Möglichkeit, Neuerungen schneller und effizienter an die Immobilienwirtschaft weiterzugeben. Das wachsende Bewusstsein hinsichtlich des Klimaschutzes begünstigte einige zentrale Novellierungen des Reformpaketes, das ebenfalls durch die europäische Gesetzgebung stark geprägt ist. Entscheidende Neufassungen der Energieeinsparverordnung erfolgten in den Jahren 2007 und 2014, die sich in ihrem direkten Wirkungsgrad insbesondere auf Neubauten von Wohn- und Geschäftsgebäuden beziehen. Doch auch Besitzer älterer Immobilien sind davon betroffen und auf Umwegen dazu verpflichtet, die Vorschriften der Energieeinsparverordnung zu beachten.

Das Haus auf dem Energie-Prüfstand. Ein Energieausweis ist heutzutage Pflicht: Immobilieneigentümer dokumentieren mit dem so genannten Energiepass die Energieeffizienz ihres Hauses. Foto: alexraths / Bigstock

Der Energieausweis für Häuser ist wohl eines der bekanntesten Elemente, die auf die Verordnung zurückzuführen sind. Beim Verkauf und der Vermietung muss mittlerweile ein solches Dokument vorgelegt werden, in dem Auskünfte über die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes gegeben sind. Im Falle einer energetischen Sanierung ist es zwingend die Vorgaben zu beachten. Sowohl den Themen Dämmung und Heizungsanlage sowie dem Brandschutz liegen gesetzliche Vorschriften zugrunde, denn die zu verwendenden Materialien müssen nach Energieeinsparverordnung bestimmten und vor allem aktuellen Normen entsprechen. Im Gesamtpaket soll so auch eine bessere Ökobilanz erreicht werden, was durch die Berechnung von Energieeffizienzklassen für Häuser hervorgeht. Eine speziell für das jeweilige Gebäude erstellte Energiebilanz berücksichtigt den Wirkungsgrad der verbauten Heizanlagentechnik. Hierzu werden die Komponenten von Erzeugung, Verteilung, der Speicherung sowie der Weitergabe von Energie miteinbezogen, sodass am Ende nicht nur die tatsächlich nutzbare Wärme (Nutzenergie), sondern auch die an den Gebäudeseiten verlorene Energie eine wichtige Rolle spielen. In diesem Zuge taucht auch immer wieder der Begriff „Primärenergiefaktor“ auf, der die Energieverluste während Gewinnung, Umwandlung und Transport erfasst. So entsteht eine aussagekräftige Statistik über die Effizienz der Heizanlage und des Wärmespeicherungsvermögens des Wohngebäudes. Anhand dieser Werte ergibt sich die Energieeffizienz, die auf einer Skala von A+ bis H bildlich dargestellt wird und Auskunft darüber gibt, ob Nachbesserungsbedarf besteht.

Für wen die Energieeinsparverordnung relevant ist

Wie bereits erwähnt, betrifft die Energieeinsparverordnung im Grunde genommen alle Besitzer von Häusern und Wohnungen. Der Unterschied liegt lediglich in wenigen Details, denn beim Hausbau sind die Hausherren in direkter Weise an die Vorschriften gebunden. Anders sieht es bei den Besitzern von bereits bestehenden Immobilien aus. Hier greift die Energieeinsparverordnung in indirekter Form, denn erst andere gesetzliche Vorschriften zur energetischen Sanierung führen zu ihr. Sobald zum Beispiel der Brennkessel einer Heizungsanlage die Schwelle von über 30 Jahren überschritten hat, ist eine Modernisierung unumgänglich. Jedoch gelten auch hier einige Ausnahmen, die sich auf die private Wohnraumnutzung der Eigentümer beziehen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. Die Niedrigzinsphase hat bereits vor wenigen Jahren dafür gesorgt, dass immer mehr Menschen ihr Geld in Immobilien anlegen. Hier greift die Energieeinsparverordnung, zum Beispiel im Falle eines Eigentümerwechsels, deutlich schneller, wenn bei Bestandsimmobilien Umbau- und Sanierungsarbeiten anstehen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass die Verordnung für Gebäude gilt, die im Jahr mehr als vier Monate beheizt werden und die innere Raumtemperatur bei durchschnittlich 19 °C liegt; so etwa im Fall eines bewohnten Raumes. Doch auch Gebäude mit Einheiten zwischen 12 °C und 19 °C, die ebenfalls im Schnitt über vier Monate lang beheizt werden und in denen sich Heiz- und Trinkwasseranlagen, sind der Energieeinsparverordnung unterstellt. Daraus ergibt sich, dass nahezu jedes bewohnte Gebäude betroffen ist und es nur wenige Ausnahmen gibt; zum Beispiel bei denkmalgeschützten Immobilien, sofern durch die jeweilige Landesbehörde eine Befreiung von der Verordnung vorliegt. Betriebsgebäude für Tierhaltung und offenstehende Betriebseinheiten (z.B. Werkstätten und Lagerhallen) sind ebenfalls ausgenommen und auch unterirdische Bauwerke. Gleiches gilt für Gärtnereibetriebe (Gewächshäuser, Verkaufsflächen) und auch für mobile Unterbringungseinheiten sowie die oben genannten Immobilien, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden, was sich jedoch nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern auf die vom Gesetzgeber eingeschätzte Nutzung bezieht.

Was beim Hausbau gilt

Hausbesitzer müssen sich an die Regelungen der Energieeinsparverordnung halten. Die EnEV setzt Standards zur Energieeinsparung. Besitzer eines Eigenheims sollen damit dazu beitragen, dass der Energieverbrauch der Immobilien in Deutschland merklich weniger wird. Foto: Niyazz / Bigstock

Am einfachsten erschließt sich die Energieeinsparverordnung beim Hausbau, denn hier greifen alle Vorschriften zugleich. Daher ist es umso wichtiger, den Rat von Experten im Fachbereich Bauen einzuholen, um tatsächlich alle Vorgaben einzuhalten. Seit 2016 gelten verschärfte Regeln für den Hausbau, da die ursprünglich gesetzten Ziele bis dahin noch nicht wunschgemäß umgesetzt werden konnten. So gelten für Heiz- und Versorgungsanlagen neue Anforderungen an den genannten Primärenergiebedarf, der bei Wohngebäuden um 25 % zur vorigen Fassung verschärft wurde. Auch für die Wärmedämmung von Fassaden, Fenstern, Türen und Dächern gelten neue Regelungen, die insbesondere das verwendete Material betreffen. Auch dieses muss entsprechend genormt sein und zwingend gegenwärtigen Brandschutzvorschriften entsprechen. In der Vergangenheit sind häufig Wärmeverbundsysteme verbaut worden, die sich im Nachhinein als redlich brandgefährlich erwiesen.

Dabei sind die Faktoren Wasseraufnahmefähigkeit und Stoßfestigkeit ebenfalls berücksichtigt. Nach der Energieeinsparverordnung dürfen gewisse Emissionswerte für Heizungsanlagen nicht überschritten werden, wodurch der Energieverbrauch nachhaltig gesenkt werden soll. Nach der neuesten Novellierung hat der Bund die Länder angewiesen, stichprobenartig Energieeffizienzausweise zu kontrollieren. Diese Dokumente nehmen also einen enormen Stellenwert ein, wenn es um die Bewertung einer aussagekräftigen Energiebilanz geht. Wer an die Vorgaben der Energieeinsparverordnung gebunden ist, sollte sich strikt daran orientieren, da bei Missachtung drastische Strafen in Form von Bußgeldern drohen. Davon betroffen sind allen voran Besitzer neuer Immobilien und solche, die den Hausbau planen. Wer hierbei nicht aufpasst und womöglich am falschen Ende spart, riskiert schon bei wenigen Fehlern die Zielsetzung des zu erwerbenden Energieausweises. Ferner gelten für Neubauten bestimmte Normen, die immer im Einklang zur Energieeinsparverordnung gefasst sind.

Ziele und Perspektiven der Energieeinsparverordnung

Durch immer wachsende Anforderungen wird die Energieeinsparverordnung häufig äußerst kritisch betrachtet. Vor allem im Kreise der „Häuslebauer“ ist der Unmut über die damit verbundenen Mehrkosten sehr hoch. Doch wie es so schön heißt, ist Widerstand zwecklos. Durch das Kyoto-Abkommen von 1997 haben sich viele Staaten dazu verpflichtet, dem Klimawandel entschieden entgegenzuwirken. Dieser Prozess verlief bislang sehr schleppend und in Anbetracht des äußerst ehrgeizigen Zieles der Bundesrepublik Deutschland, bis 2050 einen fast klimaneutralen Gebäudebestand zu haben, ist besondere Eile gefragt. Die vermeintlich Leidtragenden sind zunächst alle Eigentümer, aber auf Dauer gesehen trägt die Energieeinsparverordnung dazu bei, dass unterm Strich alle Einwohner von einer gesünderen Umwelt profitieren und so sichert sie auch nachfolgenden Generationen wichtige Ressourcen für den Fortbestand. Insbesondere die Effizienz steht im Vordergrund und mit dieser kann nachhaltig Energie eingespart werden, was wiederum dazu führt, dass Bedarfsausgaben zur Energiegewinnung spürbar sinken; so zumindest in der Theorie.


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