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Generalunternehmer (GU)

Generalunternehmer (GU)

Ein Generalunternehmer (GU) erbringt sämtliche baulichen Leistungen für ein Bauwerk. Dieses wird durch den GU schlüsselfertig erstellt und im Anschluss an den Eigentümer übergeben. Die Fachwelt spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten Schlüsselfertigbau. Die jeweiligen Bestimmungen sind üblicherweise in einem Generalunternehmervertrag geregelt.

Unterschiede zwischen Alleinunternehmer und Generalunternehmer

Alleinunternehmer und Generalunternehmer im Hausbau

Ein Generalunternehmer vereinbart mit dem Bauherren (Teil-)Leistungen. Diese vergibt er an Nach- oder Subunternehmer. Die Beauftragung erfolgt dabei auf dessen Verantwortung und unterliegt damit nicht der Verantwortlichkeit des Bauherren. Die Gesamtleistung muss also vom GU erbracht werden. Alleinunternehmer fokussieren sich lediglich auf einen speziellen Bereich und lassen andere Einflussfaktoren, wenn nicht anders besprochen, meist außer acht.

 

GUs können bauliche Leistung innerhalb des eigenen Unternehmens durch die Eigenproduktion in Form von Sachwerten oder Dienstleistungen selbst abdecken. Ein GU verfügt in der Regel über ein gut verzweigtes Netzwerk zu anderen Betrieben, die für den Bau des Eigenheims notwendig sind. Darüber hinaus obliegt die Koordination der einzelnen Dienstleister nicht dem Bauherren, wodurch die Gefahr von Fehlplanungen und -einschätzungen auf ein absolut Minimum reduziert wird. Sollten es dennoch zu unerwarteten Problemen kommen, muss sich der Bauherr lediglich an den GU als einzigen Ansprechpartner wenden.

Nachteile eines GUs

Die Übertragung der Verantwortung an einen Generalunternehmer ist mit einem höheren Preisgefüge für die Aufbringung seiner Koordinierungsleistung verbunden (GU-Zuschlag). Experten der Immobilienbranche errechneten einen Aufschlag zwischen 10 und 15 Prozent. Allerdings obliegen dem GU alle einzuhaltenden Fristen in Form von Termin- und/oder Schnittstellenrisiken. Während der Realisierungsphase des Bauprojekts bleibt es für den Bauherrn schwierig, die vom GU berechneten Kosten richtig einzusortieren und letztendlich korrekt zu bewerten. Die mangelnde Transparenz machte es schwierig, den genauen Kosten- und Umsatzplan des Alleinverantwortlichen einzusehen. Trotz dieses Umstandes ist der GU im Gegensatz zum Alleinunternehmer in der Lage, die zu Beginn der Bauphase errechneten Kosten durch feste Verträge aufrechtzuerhalten und ggf. einen Gewinn für dessen Auftraggeber zu sein.