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KFW Haus Standard

Energiekosten sparen und Baumaßnahmen fördern

Wer ein neues Gebäude baut oder ein altes sanieren will, muss dies energieeffizient tun. Dafür gelten spezielle Vorgaben der Energiesparverordnung (EnEV). Das Effizienzhaus 70 bietet höhere Energiesparmöglichkeiten und zudem eine Förderung der KfW-Bank.

Was ist ein Effizienzhaus 70?

Foto: Scanrail / Bigstock

Die Energiesparverordnung legt fest, wie hoch der Energiebedarf eines Gebäudes pro Quadratmeter Gebäude-Nutzfläche sein darf. Jeder Neubau muss den gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Energieeffizienz genügen. Wenn diese Vorgaben erfüllt sind, entspricht dieses Gebäude einem Energieeffizienzhaus 100. Mit einem Energieeffizienzhaus 100 sind die Möglichkeiten Energie zu sparen aber nicht ausgeschöpft. Je weniger Energie ein Gebäude verbraucht, desto mehr Energie kann später in einem solchen Haus gespart werden. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt energiesparende Bauvorhaben mit günstigen Krediten, Tilgungs- und Finanzzuschüssen. Dafür hat die Bank ein eigenes Wertesystem ausgearbeitet, das die Energieeffizienz eines Gebäudes beurteilt.

Das Effizienzhaus 70 der KfW hat gegenüber dem Energieeffizienzhaus 100 einen um 30 Prozent geringeren Energieverbrauch. Zwei Werte sind im Vergleich zum Energieeffizienzhaus 100, also dem Referenzhaus, ausschlaggebend: der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust. Der Primärenergiebedarf setzt sich aus dem Energiebedarf für Wasseraufbereitung, Heizung und Lüftung zusammen und darf 70 Prozent des Energiebedarfs des Referenzhauses nicht überschreiten. Der Transmissionswärmeverlust, also die Energie, die über Fenster, Türen, nicht gedämmte Wände oder das Dach verloren geht, darf beim Effizienzhaus 70 höchstens 85 Prozent des Referenzhauses betragen.

Welche Maßnahmen senken den Energieverbrauch?

Es lohnt sich, ein neues Gebäude oder ein zu sanierendes Gebäude mit möglichst hohen Energiestandards zu erbauen und zu sanieren. Dies steigert den Wert der Immobilie und senkt Energiekosten. Maßnahmen hierfür sind beispielsweise:

  • gute Dämmung
  • Heizungserneuerung oder -umstellung
  • zentrale Aufbereitung des Heißwasser
  • Einbau einer zentrale Lüftungsanlage

Nicht sanierte Gebäude verlieren Heizwärme größtenteils über schlecht isolierende Fenster und Türen, über nicht gedämmte Außenwände und über das Dach. Auch durch das Lüften im Winter wird viel Heizenergie vergeudet. Dieses ist zwar notwendig, wird aber oft falsch durchgeführt. Die effizientere Alternative ist eine Lüftungsanlage, über die Frischluft und Abluft ausgetauscht werden. Die Heizwärme geht damit nicht verloren. Alte Heizungen verbrauchen mehr Energie, weshalb die Umstellung auf Anlagen gefördert wird, die mit Pellets, Biomasse oder Wärmepumpen betrieben werden. Eine zentrale Wasseraufbereitungsanlage senkt die Kosten bei Geschirrspüler und Waschmaschine, die das Wasser sonst ineffizient in den Geräten selbst erhitzen.

Förderung durch die KfW

Die Fördermöglichkeiten für ein Effizienzhaus 70 der KfW konzentrieren sich auf den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung von gewerblich genutzten Gebäuden (Kredit 276) und Nichtwohngebäuden (Kredit 217 bis 220). Für Privatpersonen bietet die KfW den Zuschuss 430 an, mit dem energieeffizientes Sanieren gefördert wird.

Förderung für Unternehmen

Für den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung für Gewerbegebäude (Kredit 276) unterstützt die KfW Unternehmen jeder Größe und Freiberufler mit einem Kredit bis zu einer Höhe von 25 Millionen Euro pro Vorhaben. Kredite werden ab 1 % effektivem Jahreszins und mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 17,5 % vergeben, das heißt bis zu 175 Euro pro Quadratmeter. Die Laufzeiten betragen 5, 10 oder 20 Jahre. Die tilgungsfreien Anlaufjahre dabei 1, 2 und 3 Jahre. Achtung: Für den Neubau eines Effizienzhauses 70 gibt es keinen Tilgungszuschuss, jedoch wird ein zinsverbilligter Kredit gewährt. Der Zinssatz wird je nach Bonität des Kreditnehmers individuell und für maximal 10 Laufjahre festgeschrieben. Die Verbilligung des Zinssatzes aus Bundesmitteln erfolgt für die ersten 10 Jahre.

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Förderung öffentlicher Einrichtungen

Die KfW fördert den energieeffizienten Neubau, Ersterwerb und die Sanierung von kommunalen und sozialen Bestandsgebäuden. Wohngebäude sind davon ausgeschlossen. Der Kredit 219/220 richtet sich an kommunale und gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen. Die Kredithöhe beträgt bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben, der Tilgungszuschuss bis zu 17,5 % bei Komplettsanierung und 5% bei einem Neubau. Der Zinssatz wird individuell festgelegt.
Für Kommunen und kommunale Zweckverbände (Kredit 217) vergibt die KfW einen Kredit ohne Höchstbetrag für Neubau, Kauf oder die Sanierung von Nichtwohngebäuden. Der Zinssatz wird individuell festgelegt, der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 17,5 % bei Komplettsanierung und 5% bei einem Neubau, Einzelmaßnahmen sind förderfähig.

Förderung für Privatpersonen

Für Privatpersonen bietet die KfW den Zuschuss 430 für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und für Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz an, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Es werden bis zu 25.000 Euro für ein Effizienzhaus, bis zu 7.500 Euro für Maßnahmenpakete und bis zu 5.000 Euro für Einzelmaßnahmen als Zuschuss vergeben. Ferienhäuser und -wohnungen werden nicht gefördert, ebenso wenig bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben.

Förderung der KfW für private Sanierungen zu einem Energiehaus 70

  • Dämmung von Wänden, Dächern, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern und Außentüren
  • Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Baunebenkosten (zum Beispiel Architektenleistungen)
  • Wiederherstellungskosten (zum Beispiel des Putzes am Haus)
  • Beratungs-, Planungs- und Baubegleitungsleistungen

Wer diesen Zuschuss beantragen möchte, muss einen Energieeffizienz-Experten in die Bauplanung einbinden, den Zuschuss über die KfW vor Beginn der Bauarbeiten beantragen, sanieren und erhält nach Abschluss der Arbeiten den Zuschuss der KfW. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln (zum Beispiel Krediten) ist möglich.

Fazit

Für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen lohnt sich die Beantragung eines KfW-Kredits für den Neubau oder die Sanierung eines Gebäudes hin zu einem Effizienzhaus 70 sehr. Privatpersonen, die für ihren Neubau oder den Ersterwerb eines Hauses einen Kredit der KfW nutzen wollen, müssen das Haus energieeffizienter bauen, da nur noch die Effizienzhäuser 40, 40 Plus oder 55 gefördert werden. Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, sollte auf den Zuschuss der KfW jedoch nicht verzichten.